AGB

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Jugendpresse Deutschland e.V.

1 Veranstalterin

Veranstalterin ist die Jugendpresse Deutschland e.V. - Bundesverband Junger Medienmacher*innen (nachfolgend auch „JPD“ oder „Veranstalterin“ genannt),

Mauerstraße 83-84, 10117 Berlin

Eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter Nr. 22772. Vertretungsberechtigter Vorstand: Elena Everding, Florian Bastick, Tobias Westphal, Janna Schulz.

§ 2 Teilnahme

Eine Teilnahme an Veranstaltungen der JPD ist im Alter zwischen 16 und 27 Jahren, sofern die Satzung der JPD nicht eine abweichende Regelung trifft, möglich. Teilnehmende, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht volljährig sind, erhalten vom Veranstalter einen Vordruck, mit dem die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur Teilnahme bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklären können. Das Einverständnis ist an die oben genannte Adresse des Veranstalters zu übermitteln.

Teilnehmende sollten sich in die Veranstaltung einbringen wollen. Journalistisches Vorwissen oder Engagement in Projekten ist sinnvoll, aber keine Voraussetzung.

§3 Anmeldung

Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen erfolgt online über ahoi.jugendpresse.de. Teilnehmende sind verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollstände Angaben zu ihrer Person zu machen. Mit der Online-Anmeldung erklären sich Teilnehmende mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

Die Anmeldung muss bei der Veranstalterin, je nach Veranstaltung, bis zu einem angegebenen Anmeldeschluss oder bis zu einer Teilnahmeobergrenze eingegangen sein. Teilnehmende, die für die Veranstaltung ausgewählt wurden, erhalten eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen zur Veranstaltung. Eine Anmeldung wird erst durch diese Anmeldebestätigung per E-Mail gültig.

Spätestens mit Zusage der Teilnahme durch den Veranstalter wird die Teilnahmegebühr fällig.

§4 Teilnahmebeitrag

Die im Veranstaltungsprogramm (Flyer, Website, Newsletter, Anmeldeprozess) genannte Höhe des Teilnahmebeitrags ist verbindlich. Finanzkräftigere Teilnehmende können durch einen erhöhten Teilnahmebetrag die Veranstaltung gern unterstützen.

§5 Teilnahmepflicht und Rücktritt

Unsere Veranstaltungen unterliegen nicht dem Fernabsatzgesetz gemäß §312b BGB, sofern es sich um Freizeitveranstaltungen handelt. Dies hat zur Folge, dass für diese Veranstaltungen kein Widerruf- und Rückgaberecht besteht. Mit dem Klick auf den Button „Jetzt (kostenpflichtig) anmelden“ verpflichten sich Teilnehmende zur Bezahlung der Teilnahmegebühr.

Teilnehmende können von ihrer Anmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei von ihrer Anmeldung zurücktreten. Danach stellt der Veranstalter eine Ausfallgebühr in Rechnung, die den tatsächlichen Kosten der Teilnahme an der Veranstaltung gerecht wird. Diese liegen unter Umständen über dem Teilnahmebeitrag, weil der Veranstalter z. B. für ungenutzte, aber gebuchte Unterkünfte Stornogebühren zahlen muss (Ausnahmen: gelten bei Krankheit mit ärztlichem Attest oder Stellung eines Ersatzteilnehmenden).

Mit der Anmeldung verpflichten sich Teilnehmende zur Teilnahme an allen Programmpunkten.

Teilnehmende, die sich erst im Zeitraum von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn für die Veranstaltung anmelden, können nicht mehr von ihrer Anmeldung zurücktreten. Anfallende Teilnahmegebühren werden in jedem Fall fällig.

§6 Kostenerstattung

Wir bieten für alle Teilnehmenden neben der Teilnahme am Programm auf fast allen Veranstaltungen Vollverpflegung, Unterkunft und Fahrtkostenerstattung an; Details regelt das jeweilige Veranstaltungsprogramm. Wir erstatten An- und Abreisekosten mit Bus und Bahn, allerdings nur, falls wir keinen Sammeltransport (z.B. mit Bussen) anbieten. In der Regel gilt als Erstattungssatz 50% des Flexpreises der Deutschen Bahn AG bzw. die aktuell gültige Fassung der Finanzordnung des Veranstalters; Details regelt das jeweilige Veranstaltungsprogramm. Alle Vergünstigungen sind auszunutzen. Reservierungen, Bahncards u.ä. werden nicht erstattet. Die Kosten werden nur erstattet, wenn der Antrag binnen vier Wochen nach Tätigung der Ausgabe bei der JPD eingegangen ist und die Originalfahrkarten auf die Rückseite des Antrags oder ein Extrablatt aufgeklebt (nicht getackert) sind. Ausnahmen können nur im Vorfeld der Veranstaltung schriftlich genehmigt werden.

WICHTIG: wir bitten darum, dass bei digitalen Einsendungen der Erstattungsformulare alle Anhänge in einer PDF-Datei geschickt werden. Dies ist möglich über PDF24 oder auch über diverse andere Online-Tool.

§7 Haftung

Teilnehmende sind auf der Veranstaltung für ihr Handeln selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden, sofern diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch seine gesetzlichen Vertreter oder von ihm beauftragten Dritten verursacht wurden. Aus dem Haftungsausschluss ausgeschlossen sind Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des/der gesetzlichen Vertreter*in des Veranstalters oder von ihm beauftragten Dritten beruhen.

Minderjährige Teilnehmende werden durch das Einverständnis der Erziehungsberechtigten von einer ständigen Aufsicht durch den Veranstalter befreit.

§8 Verschiebung und Ausfall von Programmpunkten/-orten

Der Programmablauf, insbesondere von Großveranstaltungen und mehrtägigen Kongressen, kann sich verschieben oder auf der Veranstaltung verändern. Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an gebuchten Veranstaltungspunkten. Der Bedarf aller Teilnehmenden ist bei jeder Veranstaltung unterschiedlich; das Programm muss sich diesem Bedarf unterordnen.

Der Veranstalter hat das Recht, jederzeit nach eigenem Ermessen Programmpunkte zu verändern oder zu streichen und Rahmendaten der Veranstaltung wie konkrete Veranstaltungsorte, Referierendenauswahl, Übernachtungsmöglichkeiten etc. zu verändern.

Im Falle eines Ausfalls oder bei Absage der Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter zu verschulden hat, haben Teilnehmende Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Darüber hinaus besteht seitens des Teilnehmenden kein Anspruch auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder sonstige den Teilnehmenden durch die Teilnahme, die Vorbereitung auf die Teilnahme oder im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Kosten bzw. Schäden.

§9 Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende bei Missachten der Anordnungen des Veranstalters oder von ihm Beauftragten Dritten, bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, die Hausordnung der Veranstaltungsorte, die Beförderungsbedingungen der im Rahmen der Veranstaltung genutzten Transportmittel, bei Diebstahl, Beschädigungen, der Ausübung von Gewalt, sexueller Belästigung, Ruhestörung oder dem Konsum von Drogen jeglicher Art auf eigene Kosten von der Veranstaltung auszuschließen.

Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Die Kosten für An- und Abreise sowie sonstige dadurch anfallende Kosten trägt der Teilnehmende selbst. Bei Minderjährigen wird die umgehende Abholung des Teilnehmenden durch eine*n Erziehungsberechtigte*n eingeleitet.

§10 Befreiung

Auf Wunsch stellen wir für alle, die eine Schulbefreiung oder eine Bescheinigung für Arbeitgeber*in, Ausbildung etc. benötigen, entsprechende Schreiben aus.

§11 Datenspeicherung und -nutzung

Der/Die Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Anmeldung oder Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten Name, Vorname, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Handynummer, Ernährungsgewohnheiten, Geschlecht, Allergien von der Jugendpresse Deutschland e.V. gespeichert werden. Die Daten werden zum Zwecke der Vertragserfüllung im Rahmen der Anmeldung oder Veranstaltung verarbeitet und gespeichert.

Dies beinhaltet, dass Leiter*innen der jeweiligen Workshops die Kontaktdaten Name, Vorname sowie Handynummer zur Überprüfung der Anwesenheit und Erfüllung einer möglicherweise bestehenden Aufsichtspflicht erhält. Dies beinhaltet auch, dass die Kontaktdaten Name, Vorname, Geschlecht auch an Leistungsträger wie z.B. Jugendherbergen oder Partnerorganisationen, die die Veranstaltung mitveranstalten, weitergegeben werden können, soweit die zur Leistungserbringung zwingend erforderlich ist. Darüber hinaus werden die Kontaktdaten Name, Vorname, E-Mail-Adresse während des auf die Veranstaltung folgenden Kalenderjahres gespeichert, um dem/der Teilnehmenden ggf. einen Online-Fragebogen zur Evaluation der Veranstaltung sowie sie/ihn über Folgeveranstaltungen innerhalb dieses Zeitraums zu informieren. Die Kontaktdaten Name, Vorname, E-Mail-Adresse werden des Weiteren an den für die jeweilige Person auf Grund des angegebenen Wohnortes zuständigen Landesverband zur einmaligen Kontaktaufnahme weiter gegeben. Sofern keine gesetzlichen Fristen existieren (10 Jahre für Abrechnungsbelege), werden die Daten mit Ablauf des auf die Veranstaltung folgenden Kalenderjahres gelöscht.

Weiterhin überträgt der/die Teilnehmende sämtliche Rechte und Genehmigungen für die Nutzung, Archivierung und Distribution von den und mit den Teilnehmenden im Rahmen der Veranstaltung produzierten Beiträgen (Texte, Fotos, Videos, Audiobeiträge, Layouts und andere Kreativarbeiten) und versichert, dass die im Rahmen der Veranstaltung von ihm erarbeiteten Beiträge frei von Rechten Dritter oder diese explizit schriftlich festgehalten sind. Der Veranstalter ist berechtigt, die Beiträge nach eigenem Ermessen vollständig oder teilweise zu veröffentlichen, weiterzuverarbeiten oder Dritten zur Veröffentlichung zu überlassen. Weiterhin behält sich der Veranstalter ausdrücklich das Recht vor, Aufzeichnungen von der Veranstaltung (z.B. Fotos, Video- und Audiobeiträge) für jegliche vom Veranstalter für angemessen erachtete Promotionszwecke in jeglicher Form zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.

§12 Kunstwettbewerb zu den JugendPolitikTagen
Der*die Teilnehmer*in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen des Kunstwettbewerbs zu den JugendPolitikTagen eingereichten Kunstwerke im Vorfeld, während der Veranstaltung und im öffentlichen Livestream sowie nach Ende der Veranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der JPD und des BMFSFJ und anderen Partner*innen, etwa auf gängigen Plattformen (u.a. Homepage, Instagram, Facebook, Twitter, Youtube) veröffentlicht und für eine breite Öffentlichkeit einsehbar sind. Darüber hinaus erklärt sich der*die Teilnehmer*innen damit einverstanden, dass sein*ihr Kunstwerk von der JPD für den Druck angepasst, gedruckt und den Teilnehmer*innen und anderen Beteiligten der JugendPolitikTage weitergegeben werden darf.
Dies beinhaltet, dass der*die Teilnehmer*in zustimmt, dass sein*ihr Kunstwerk von der JPD und dem BMFSFJ für die o.g. Zwecke verarbeitet und verwendet werden dürfen. Damit ist sich der*die Teilnehmer*in darüber im Klaren, dass sein*ihr Kunstwerk im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden kann. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Grafik weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. Zudem ist dem*der Teilnehmer*in bekannt, dass er*sie für die Veröffentlichung kein Entgelt erhält, das über das Preisgeld hinausgeht.

§13 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten ist Berlin.

Berlin, Mai 2018

Jugendpresse Deutschland e.V.

Der Bundesvorstand