Jugend-Presseausweis

Eine Pressekonferenz, exklusive Interviews auf einem Festival oder Theaterkritiken live von der Premiere – darauf hast du Lust? Hole dir jetzt deinen Jugend-Presseausweis und weise so deine journalistische Tätigkeit nach!

Mit dem Jugend-Presseausweis kannst du dich gegenüber Veranstalter*innen oder Behörden als Vertreter*in der Presse ausweisen und kommst schneller an Informationen. Er öffnet dir also die Türen für eine vereinfachte Berichterstattung. Klingt cool? Ist es auch.

Für wen ist der Ausweis gedacht?

Für Medienmachende bis 27, die ihre journalistische Tätigkeit nachweisen können (z.B. durch Artikel in einer Schüler*innenzeitung, einen eigenen Blog, durch Radiosendungen oder veröffentlichte Fotografien). Der Antrag ist niederschwellig und ermöglicht einen schnellen Einstieg in den professionellen Journalismus.

Wenn du älter bist, schaue dir am besten den bundeseinheitlichen Presseausweis für hauptberufliche Journalist*innen an. Er wird von den Profiverbänden herausgegeben und ist von der Innenministerkonferenz anerkannt.

Das Wichtigste auf einen Blick

Der Jugend-Presseausweis wird von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di und dem Deutschen Journalisten-Verband unterstützt. Deswegen genießt er – anders als viele andere Presseausweise – eine besonders hohe Akzeptanz.

Er kommt als Ausweis im Karten­format mit einem fälschungs­sicheren Hologramm und ist zunächst für das laufende Kalenderjahr gültig. Anschließend wird er durch eine Jahresmarke verlängert, die auf dem Ausweis aufgebracht werden muss.

Ausweis beantragen

Um den Jugend-Presseausweis zu beantragen, brauchst du nur zwei aktuelle Nachweise deiner journalistische Tätigkeit (nicht älter als sechs Monate). Er kostet 15 Euro im Jahr.

Den Jugend-Presseausweis kannst du als Mitglied eines unserer Landesverbände beantragen. Weitere Informationen zum Erstantrag und Verlängerung findest du bei deinem Landesverband.

Finde deinen Landesverband:

Akkreditierung und Pressekarten

Wer über ein Konzert, eine Theater-Aufführung, einen Kinofilm oder eine Messe berichten möchte, sollte sich vorab bereits um die Presse­akkreditierung (also die Anmeldung als Pressevertreter*in) kümmern.

In einem kurzen Anschreiben an den Veranstalter gibt man an, für welches Medium man einen Beitrag produziert (Auflagenhöhe und Verbreitung bzw. Zielgruppe nennen) und legt eine Kopie des Jugend-Presseausweises bei.

Eine Garantie auf Pressekarten bietet aber auch der Ausweis nicht. Höfliches und selbst­bewusstes Auftreten können bei der Presse­akkreditierung aber weiter­helfen.

Presserabatte und Vergünstigungen

Viele Unternehmen gewähren Rabatte für Journalist*innen oder bieten spezielle Pressetarife an. Diese Vergünsti­gungen sollten aber kein Grund für den Besitz eines Jugend-Presse­ausweises sein.

Zweck des Jugend-Presse­ausweises ist die Unterstützung der journalistischen Arbeit. Die Vergünstigungen dürfen nicht dazu verleiten, objektive Bericht­erstattung aufzugeben. Trotz Presse­rabatts muss kritisch berichtet werden!

Jugend-Presseausweis-Ordnung

Wer sich mit dem Jugend-Presse­ausweis als Journalist*in und damit als Teil der Presse ausweist, sollte sich auch dementsprechend verhalten. Nicht angemessenes Verhalten bringt leicht auch andere junge Medienmacher*innen in Verruf.

Sollte uns ein derartiges Fehl­verhalten bekannt werden, behalten wir uns vor, den Jugend-Presse­ausweis unverzüglich zu entziehen und eine Vertrags­strafe zu verhängen.

Die bundeseinheitliche Jugend-Presseausweis-Ordnung stellt die ordnungsgemäße Ausgabe und Verwendung sicher.