Spenden
Als gemeinnütziger Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind wir auf Spenden angewiesen, um arbeiten zu können. Sie erlauben es uns, bestehende Veranstaltungen fortzuführen und neue Formate zu erproben, unterstützen uns aber auch beim langfristigen Aufbau von Strukturen zur Medienkompetenzförderung in Deutschland.
Dafür stehen wir
Die Jugendpresse Deutschland e.V. ist ein gemeinnütziger Verband, der Jugendliche bundesweit im Peer-Learning und in Zusammenarbeit mit Medienprofis unterstützt. Unser Verband dient unter anderem der Bildung und Erziehung von Jugendlichen zu demokratischen, verantwortungsbewusst handelnden Menschen und der Vermittlung von Medienkompetenz unter Jugendlichen.
Bundesweit realisieren wir ehrenamtlich über 300 Veranstaltungen im Jahr. Aber das können wir nur mit deiner Unterstützung erreichen. Schon ein kleiner Betag hilft.
Spendenkonto
Überweise deine Spende bitte auf folgendes Konto:
Kontoinhaberin: Jugendpresse Deutschland e.V.
IBAN: DE91 1005 0000 0720 0155 45
BIC: BELA DEBE XXX
Wenn du einen größeren Betrag spenden möchtest, uns wiederkehrend finanziell unterstützten möchtest oder uns deinen Nachlass hinterlassen möchtest, beraten wir dich gern. WIr freuen uns auf deine Nachricht.
Herzlichen Dank für deine Unterstützung!
Zuwendungsbestätigung erhalten
Spenden an die Jugendpresse Deutschland können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Ab einem Betrag von 20 Euro stellen wir gern eine Zuwendungsbestätigung aus. Wende dich dazu bitte an das Bundesbüro.
Auch ohne Beleg kann das Finanzamt einen Gesamtbetrag von bis zu 300,00 Euro jährlich als Spende anerkennen. Dafür muss lediglich eine Liste aller Spendenempfänger*innen und der genauen Beträge eingereicht werden.
Inhaltlich unterstützen
Wenn du uns regelmäßig unterstützen und auch an unserer Arbeit beteiligen möchtest, schau dir doch mal unsere Fördermitgliedschaft an.
Über das Kuratorium beraten uns Personen des öffentlichen Lebens sowie bekannte Akteur*innen im Bereich der Medien und der Jugendbildung zudem laufend bei unserer Arbeit. Sie werden durch die Mitgliederversammlung berufen.